
von DI Gerhard Löw, Leiter der Sanodat
Drei Jahre sind seit Einführung des e-Rezepts vergangen – Zeit für ein Resümee. Die Ziele des im ASVG verankerten e-Rezepts waren ambitioniert: Optimierung elektronischer Prozesse für Verordnung, Expedition und Rechnungslegung, Schutz vor Fehlern und Rezeptfälschungen, tagesaktuelle Rezeptgebührenbefreiung sowie eine geschätzte monatliche Papierersparnis von 8,5 Tonnen.
Massive regulatorische Anpassungen der Apothekensoftware im Vorfeld, etwa über RKSV, ELGA und FMD, sowie laufend neue Anforderungen während der Corona-Krise erschwerten die Entwicklung des e-Rezepts. Der Einsatz der ELGA als vorgezogenes e-Rezept und der Parallelbetrieb von ELGA und e-Rezept als offizielle Rezeptsysteme führten zu Abgabe- und Verrechnungsfehlern.
Heute darf man das System als hinreichend stabil und eingeführt betrachten, auch wenn noch einige Baustellen bestehen. So ist die Abrechnung von e-Rezepten mit Besorgern ein großes Thema – nicht nur wegen der Vorfinanzierung, sondern auch wegen der Preisfindung. Auch der Retaxierungsprozess wurde nicht ausreichend berücksichtigt, was je nach Bundesland zu unterschiedlichen Abläufen und Usancen führt. Zudem gibt es nach wie vor keine schnelle Ersatzlösung, wenn der Zugang einer Apotheke zum e-Card-System, etwa wegen Grabungsarbeiten, unterbrochen wird. Die einzige Absicherung gegen einen derartigen Notfall besteht in der Anschaffung eines kostenintensiven Zweitzugangs.
Erfreulicherweise finden mittlerweile Gespräche zu diesen und weiteren Themen zwischen SVC und den Apothekensoftwarehäusern statt. Das Besorger-Thema ist natürlich dem Gesamtvertrag zuzuordnen und von anderen Stakeholdern zu lösen. Die Einführung des e-Rezepts war ohne Zweifel herausfordernd. Nach drei Jahren darf man dieses Projekt jedoch als Erfolg und als wichtigen Schritt in die richtige Richtung betrachten: sowohl aus ökologischer als auch aus ökonomischer Sicht.